Ab dem 24.11.2021 gilt für Rheinland Pfalz die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung.
Für Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen gelten die Pflicht zur Kontakterfassung und zum Vorhalten eines Hygienekonzepts. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen gelten in geschlossenen Räumen außerdem das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie die Maskenpflicht
Wir sind als Betreiber der Ferienwohnung zur Kontakterfassung verpflichtet. Ein Nachweis über 3G ist nicht zwingend Notwendig; wir würden uns aber freuen wenn sich unsere Gäste, freiwillig, an die 3G Regeln halten würden.
Wir haben alles getan damit Ihr in unserem Feriendomizil einen sicheren Aufenthalt gewiesen könnt. Wir, als Gastgeber, sind ebenfalls vollständig geimpft.
Wir freuen Euch in unserer neuen Ferienwohnung als Gäste begrüßen zu dürfen.